Trust & Legal Services
Übersicht über den liechtensteinischen Trust
Liechtenstein ist das einzige kontinentaleuropäische Land, welches die Rechtsform
der Treuhänderschaft (Trust) kennt. Bei einem liechtensteinischen Trust übergibt der
Treugeber (Settlor) dem Treuhänder (Trustee) Vermögenswerte mit der Auflage, diese
in eigenem Namen den Reglementierungen der Treuhandurkunde entsprechend zu
verwalten. Im Gegensatz zur Stiftung handelt es sich beim Trust nicht um eine juristische Person, sondern um ein Vertragsverhältnis. Die Treuhänderschaft hat deshalb keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Trust ist in den Art. 897–932 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) geregelt.