Warum Liechtenstein und die Schweiz?

Liechtenstein und die Schweiz bieten zahlreiche attraktive Gesellschaftsformen, die Unternehmern, Investoren und Stiftungen optimale Gründungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Ob die Gründung einer AG in der Schweiz, die Einrichtung einer liechtensteinischen Anstalt oder die Nutzung eines Liechtensteinischen Trusts – die Wahl der richtigen Rechtsform beeinflusst steuerliche Rahmenbedingungen, Haftungsfragen und den langfristigen geschäftlichen Erfolg.

In diesem Überblick zeigen wir Ihnen die wichtigsten Gesellschaftsformen beider Länder, vergleichen ihre Merkmale und geben Ihnen eine Orientierungshilfe für Ihre Entscheidungsfindung. 

Relevante Standortvorteile

Vielfalt der Rechtsformen

Vielfalt der Rechtsformen

Liechtenstein und die Schweiz bieten zahlreiche Möglichkeiten: AG, GmbH, Stiftungen und Trusts, angepasst an verschiedene Anforderungen.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuerliche Rahmenbedingungen

Effiziente steuerliche Lösungen für nationale und internationale Unternehmen.

Vermögensschutz

Vermögensschutz

Haftungsbeschränkung schützt Gesellschafter vor finanziellen Risiken.

Anpassungsfähigkeit

Anpassungsfähigkeit

Flexible Strukturen für KMU, Holdinggesellschaften oder Familienstiftungen.

Internationale Anerkennung

Internationale Anerkennung

Weltweit geschätzte Rechtsformen, die grenzüberschreitende Geschäfte erleichtern.

Liechtensteinische Gesellschaftsformen

Liechtenstein zählt zu den attraktivsten Standorten für die Gründung von Unternehmen und die Verwaltung privater Vermögen. Das Land bietet stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen, attraktive steuerliche Rahmenbedingungen und verschiedene Gesellschaftsformen wie die Anstalt, Stiftung oder den Trust. Diese Vielfalt macht Liechtenstein zu einer guten Wahl für Unternehmen und Investoren mit globaler Ausrichtung.

Liechtenstein

Aktiengesellschaft (AG)

Die liechtensteinische AG bietet internationale Anerkennung, flexible Kapitalstruktur und eignet sich für Wachstumsunternehmen und Holdingstrukturen.

Liechtenstein

Anstalt

Die liechtensteinische Anstalt ist vielseitig und nutzbar für gewerbliche Zwecke, Holdings oder die Verwaltung privater Vermögenswerte.

    Liechtensteinisch

    Trust

    Der liechtensteinische Trust bietet eine massgeschneiderte Struktur zur Verwaltung von Familienvermögen und langfristiger Vermögenssicherung.

    Liechtenstein

    Stiftung

    Die liechtensteinische Stiftung wird zur langfristigen Vermögenssicherung, Nachlassplanung oder gemeinnützigen Zwecken flexibel eingesetzt.

      Übersicht der liechtensteinischen Gesellschaftsformen

      Gesellschaftsform Rechtsnatur Zweck Kapitalanforderungen Haftung Verwaltung
      Aktiengesellschaft (AG)
      Juristische Person
      Handels-, Industrie- und Holdingaktivitäten
      Mindestkapital: CHF/EUR 50’000
      Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
      Verwaltungsrat
      Anstalt
      Juristische Person
      Gewerbliche, nicht-gewerbliche oder private Zwecke (z. B. Vermögensverwaltung)
      Kein festes Mindestkapital
      Beschränkt auf Anstaltsvermögen
      Geschäftsführer oder Vorstand
      Stiftung
      Juristische Person
      Vermögensverwaltung, Nachlassplanung, gemeinnützige Zwecke
      Kein festes Mindestkapital
      Beschränkt auf Stiftungsvermögen
      Stiftungsrat
      Trust
      Rechtsverhältnis (Treuhandstruktur)
      Vermögensschutz, Nachlassplanung und Verwaltung
      Kein festes Mindestkapital
      Haftung des Trustees
      Trustee (Treuhänder)

      Legal Services

      Unsere Experten unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und der Gründung in Liechtenstein oder der Schweiz.
      Olivier Künzler
      Olivier Künzler
      Partner - Legal & Trust Services

      Schweizer Gesellschaftsformen

      Die Schweiz bietet für Unternehmen eine Vielzahl an Rechtsformen, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), international agierende Firmen oder Holdinggesellschaften zugeschnitten sind. Zu den wichtigsten Gesellschaftsformen zählen die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG), die beide durch ihre stabile rechtliche Basis und flexiblen Einsatzmöglichkeiten überzeugen.

      Schweiz

      Aktiengesellschaft (AG)

      Die Schweizer AG bietet eine stabile Grundlage, Kapitalbeschaffung über Aktionäre und beschränkte Haftung – ideal für Wachstums- und Holdingunternehmen.

      Schweiz

      Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

      Die Schweizer GmbH ist ideal für KMUs und kombiniert geringe Gründungskosten, beschränkte Haftung und einfache Anpassung an individuelle Bedürfnisse.

        Gesellschaftsform Rechtsnatur Zweck Kapitalanforderungen Haftung Verwaltung
        Aktiengesellschaft (AG)
        Juristische Person
        Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf, Holdings, börsennotierte Firmen
        Mindestkapital: CHF 100'000, wobei mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen.
        Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
        Verwaltungsrat
        Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
        Juristische Person
        Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), familiengeführte Firmen
        Mindestkapital: CHF 20’000
        Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
        Geschäftsführer oder Gesellschafterversammlung

        Weitere Gesellschaftsformen in Liechtenstein und der Schweiz

        Neben den hier beschriebenen Kapitalgesellschaften gibt es weitere Rechtsformen wie die Einzelunternehmung, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Diese bieten in bestimmten Fällen ebenfalls Vorteile, z. B. für kleine Unternehmen, Selbstständige oder projektbasierte Partnerschaften.

        Für eine ausführliche Beratung zur Wahl der passenden Gesellschaftsform stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.

        FAQ – Ihre wichtigsten Fragen zur Wahl der passenden Gesellschaftsform

        Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Grösse Ihres Unternehmens, Ihrem Kapitalbedarf, der gewünschten Haftungsbeschränkung und den geplanten Aktivitäten. Die AG ist oft die beste Wahl für grössere Unternehmen, die Kapital über Aktionäre beschaffen wollen. Die GmbH ist flexibler und eignet sich gut für KMUs oder familiengeführte Unternehmen.

        Beispiel: Ein IT-Unternehmen, das internationale Expansion plant und Investoren sucht, könnte eine AG wählen, um Kapital leichter zu beschaffen. Ein regionaler Handelsbetrieb, der nur wenige Gesellschafter hat, wird in den meisten Fällen von einer GmbH profitieren.

        Ja, es ist möglich, auch als ausländischer Investor eine AG, GmbH oder Anstalt zu gründen. Allerdings gibt es je nach Rechtsform unterschiedliche Anforderungen an den Verwaltungssitz, die Geschäftsführung oder Vertretung vor Ort. In einigen Fällen ist es notwendig, einen lokalen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer zu bestellen.

        Beispiel: Ein britischer Unternehmer könnte eine Holding-AG in der Schweiz gründen, um seine Beteiligungen in Europa zentral zu verwalten.
        Eine liechtensteinische Anstalt könnte ein ideales Instrument für einen Privatkunden aus den USA sein, der sein Vermögen strukturiert und geschützt verwalten möchte.

        Neben den einmaligen Gründungskosten entstehen laufende Ausgaben für Buchhaltung, Steuererklärungen und Verwaltung. Die Höhe dieser Kosten hängt stark von der Grösse der Gesellschaft und der Geschäftstätigkeit ab. Grössere Unternehmen müssen oft externe Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer engagieren, während kleine Unternehmen geringere laufende Kosten haben.

        Beispiel: Kleine Unternehmen mit wenigen Transaktionen und einfacher Buchhaltung können mit jährlichen Kosten ab zirka CHF 5'000 rechnen (inklusive Buchführung und Steuererklärungen). Grössere Unternehmen mit komplexen internationalen Strukturen können jährliche Kosten im Bereich bis CHF 100'000 oder mehr erwarten, etwa für umfassende Steueroptimierung, Reporting und Audit-Dienste.

        Beide Länder bieten attraktive steuerliche Rahmenbedingungen, abhängig von der gewählten Gesellschaftsform und der Geschäftstätigkeit. Liechtenstein ist besonders attraktiv für Stiftungen und Trusts, da Vermögenswerte steuerlich optimiert verwaltet werden können. In der Schweiz gibt es kantonale Unterschiede: Bestimmte Kantone bieten niedrigere Unternehmenssteuersätze als andere.

        Beispiel: Ein Unternehmer, der sein Familienvermögen langfristig sichern möchte, könnte eine liechtensteinische Stiftung gründen, da diese steuerlich optimiert ist. Ein Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe könnte sich für den Standort Schweiz entscheiden und von den niedrigen Steuersätzen in Kantonen wie Zug profitieren.

        Ja, eine Umwandlung ist in vielen Fällen möglich, etwa von einer GmbH in eine AG, wenn sich die Anforderungen des Unternehmens ändern. Die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Umwandlung sollten jedoch genau geprüft werden. In einigen Fällen kann eine Umwandlung steuerneutral erfolgen, während in anderen Szenarien zusätzliche Kosten oder Meldepflichten anfallen.

        Beispiel: Ein wachsendes Beratungsunternehmen, das anfänglich als GmbH gegründet wurde, könnte nach dem Gewinn neuer Investoren und steigenden Kapitalbedarfs in eine AG umgewandelt werden, um Kapital einfacher aufnehmen zu können.