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Lernende
Karriere mit Lehre?!
Steuerliche Optimierung von Lieferungen ausländischer Versandhändler in die Schweiz/Liechtenstein
Per 1. Januar 2019 müssen sich ausländische Versandhändler gegebenenfalls für die Mehrwertsteuer in der Schweiz oder Liechtenstein registrieren. Eine Registrierungspflicht besteht für ausländische Versandhändler, die mit Schweizer und Liechtensteiner Kunden einen Jahresumsatz von CHF 100'000 aus einfuhrsteuerbefreiten Lieferungen erzielen.
Einfuhrsteuerbefreit sind Lieferungen, deren Einfuhrsteuer nicht mehr als CHF 5 beträgt. Nach Registrierung unterliegen sämtliche Lieferungen eines ausländischen Versandhändlers in die Schweiz oder Liechtenstein der Mehrwertsteuer, unabhängig davon ob deren Einfuhr steuerbefreit ist oder nicht. Ein ausländischer Versandhändler kann sich auch freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, mit dem Vorteil seiner inländischen Kundschaft transparente Endpreise anbieten und gleichzeitig steueroptimiert liefern zu können.