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Grundstücksgewinnsteuer bei privat gehaltenen Liegenschaften in Liechtenstein

Wenn in Liechtenstein durch den Verkauf eines Grundstückes ein Gewinn erzielt wird, muss der Verkäufer die Grundstücksgewinnsteuer (GGS) entrichten. Diese wird auf die Differenz zwischen Anlagekosten und Veräusserungserlös erhoben. Als Anlagekosten gelten neben dem Kaufpreis auch beispielsweise wertvermehrende Aufwendungen, doch ob eine Massnahme wertvermehrend oder lediglich werterhaltenden sind, ist auf den ersten Blick nicht immer klar.

Christian Reichert und Michael Heeb haben in ihrem Artikel im Wirtschftregional vom 10. Februar 2023 für Sie zusammengefasst, wie sich der Grundstücksgewinn zusammensetzt, welche Sonderfälle es zu beachten gilt und warum Sie sich bereits beim Erwerb einer Liegenschaft mit dem Thema beschäftigen sollten.

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