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Global Anti-Base Erosion Model Rules (GloBE) Pillar 2 – Schweizer Ergänzungssteuer

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Der Bundesrat hat im Dezember 2023 beschlossen, die OECD/G20-Mindestbesteuerung per 1. Januar 2024 einzuführen und erhebt seit diesem Zeitpunkt die Ergänzungssteuer im Inland.

Die OECD/G20-Mindestbesteuerung findet Anwendung auf Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro. Der OECD-Mechanismus der Mindestbesteuerung beruht auf drei Massnahmen:

  • Top-up Tax/Nationale Ergänzungssteuer: Mit der nationalen Ergänzungssteuer erfasst ein Staat die bei ihm ansässigen und mit weniger als 15 Prozent besteuerten Gesellschaften.

  • Income Inclusion Rule (IIR): Mit der IIR erfasst ein Staat die bei ihm ansässigen Gesellschaften für deren unterbesteuerten Tochtergesellschaften im Ausland.

  • Undertaxed Payments Rule (UTPR): Mit der UTPR erfasst ein Staat die bei ihm ansässigen Gesellschaften für andere unterbesteuerte ausländische Konzerngesellschaften.

Multinationale Unternehmensgruppen müssen einen effektiven Steuersatz pro Staat basierend auf Einzelabschlüssen gemäss anerkannten Rechnungslegungsstandards herleiten. Der anwendbare Ergänzungssteuersatz ermittelt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen der effektiven Steuerbelastung und dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent. Die Basis ist der Jahresabschluss jeder Konzerngesellschaft gemäss IFRS oder US-GAAP. Auch andere Rechnungslegungsstandards können als Basis für die Bemessungsgrundlage dienen, es gilt jedoch die entsprechenden GloBE-Korrekturvorschriften zu berücksichtigen.

Die Schweiz beschränkt sich vorerst lediglich auf die Einführung der nationalen Ergänzungssteuer, der Top-up Tax. Der Zeitpunkt der Einführung der Income Inclusion Rule und Undertaxed Payments Rule ist zurzeit nicht bekannt. Der Bundesrat macht die Anwendung jener Massnahmen von der Einführung in anderen Staaten abhängig.

Ergänzungssteuerpflichtige Geschäftseinheiten müssen künftig eine separate Ergänzungssteuererklärung einreichen, sowie sich im elektronischen Informationssystem der Schweiz anmelden. Die Ergänzungssteuererklärung ist innert 15 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres bei der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Die erste Ergänzungssteuererklärung nach Eintritt einer Unternehmensgruppe in den Anwendungsbereich der GloBE-Mustervorschriften ist erstmals innert 18 Monaten nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres einzureichen. Beispielsweise bei Rechnungsabschluss per 31. Dezember 2024 ist demnach erstmals per 30. Juni 2026 eine Ergänzungssteuererklärung einzureichen. Falls in der Schweiz mehr als eine Geschäftseinheit für die Ergänzungssteuer steuerpflichtig ist, so ist für die schweizerische Ergänzungssteuer diejenige Geschäftseinheit mit der höchsten durchschnittlichen Bilanzsumme der letzten drei Jahre, unter Ausklammerung ihrer Beteiligungen, steuerpflichtig.

Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein unterstützt Ihr Unternehmen gerne als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema OECD/G20-Mindestbesteuerung.

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