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Ausweitung der MWST-Pflicht ausländischer Unternehmen

Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen, die Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen erbringen

Ab 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen, ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland, die Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an inländische Leistungsempfänger erbringen, die nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind (in der Regel Privatpersonen), obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Keine obligatorische Registrierungspflicht besteht, wenn das ausländische Unternehmen nachweisen kann, dass sein weltweiter Umsatz weniger als CHF 100'000 pro Jahr beträgt.