TAX
Änderung im liechtensteinischen Steuerrecht
Aufgrund einer Änderung des liechtensteinischen Steuerrechts sind Einkünfte und Kapitalgewinne aus Tochtergesellschaften, die passive Einkünfte erzielen und in Niedrigsteuerländern ansässig sind, nicht mehr von der Körperschaftsteuer befreit. In diesem Artikel beleuchten Nicolai Fischli und Martina Benedetter die Auswirkungen der Übergangsregelung auf bestimmte Dividenden- und Kapitalgewinne, die dem liechtensteinischen Körperschaftssteuerrecht unterliegen. Hier erfahren Sie mehr darüber: