Regulatory & Compliance
FINMA setzt neues FIDLEG-Rundschreiben in Kraft – Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat das Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) finalisiert und veröffentlicht. Dieses tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und verfolgt das Ziel, einheitliche Standards für die Information und Betreuung von Kunden im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen. Für die Umsetzung bestimmter Vorgaben besteht eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Das Rundschreiben wurde in der Anhörung intensiv diskutiert und von Branchenvertretern kritisiert. Verschiedene Punkte hat die FINMA aus der Anhörung aufgenommen und in der finalen Fassung geändert, an allen wesentlichen Kerninhalten des Entwurfs wurde aber festgehalten.