Tax
Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen
Ab 1. Januar 2018 werden ausländische Unternehmen, die im Inland Leistungen erbringen, obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie nicht nachweisen können, dass ihr weltweiter Umsatz weniger als CHF 100'000 pro Jahr beträgt. Keine obligatorische Mehrwertsteuerpflicht entsteht, wenn das ausländische Unternehmen ausschliesslich Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip erbringt, sofern es sich nicht um Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen handelt, die an inländische Leistungsempfänger erbracht werden, die nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind (in der Regel Privatpersonen).