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Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahestehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar, welche der Verrechnungssteuer sowie den Ertragssteuern unterliegen. Dasselbe gilt für überhöhte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahestehenden Dritten vergütet werden.
Jährlich publiziert die ESTV Save Haven Zinssätze. Bei der Anwendung dieser Werte geht die ESTV ohne weiteren Nachweis davon aus, dass es sich um marktübliche Zinsen handelt. Das schafft für Schweizer Gesellschaften Planungs- und Rechtssicherheit für die Finanzierungstätigkeiten und schützt vor unschönen Überraschungen.
Transaktionen in Schweizer Franken
Für Darlehen in Schweizer Franken, die eine Schweizer Gesellschaft ihren Aktionären oder anderen nahestehenden Personen gewährt und die aus dem Eigenkapital finanziert werden, verlangt die ESTV im Jahr 2024 einen Mindestzinssatz von 1.5%.
Für Vorschüsse von Beteiligten oder nahestehenden Dritten ist – beispielsweise für Betriebskredite bei Handels- und Fabrikationsunternehmen – gemäss ESTV die folgende maximale Verzinsung erlaubt:
- Bis CHF 1 Mio. 3.75%, ab CHF 1 Mio. 2%
- Der resultierende Spread zwischen Mittelvergabe und Mittelaufnahme beträgt demnach 2.25% bei Darlehen bis CHF 1 Mio., resp. 0.5% auf höheren Beträgen.
Transaktionen in ausländischen Währungen
Werden Darlehen nicht in Schweizer Franken, sondern in einer Fremdwährung gewährt, sind modifizierte Safe Haven Zinssätze anzuwenden, wobei mindestens der Zinssatz für Darlehen in Schweizer Franken anzuwenden ist, sollte der Zinssatz für die Fremdwährung tiefer sein.
Für Darlehensgewährungen in EUR hat sich der zulässige Mindestzinssatz von 3% im Jahr 2023 auf 2.5% im Jahr 2024 leicht reduziert. Für Darlehen in USD ist der Satz von 3.75% auf 4.25% für 2024 gestiegen.
Diese Zinssätze sind gültig, sofern die Vorschüsse oder Darlehen aus Eigenkapital finanziert sind. Für mit Fremdkapital finanzierte Darlehen sind die Selbstkosten zuzüglich 0.5% - mindestens aber mit den auf der Liste der ESTV aufgeführten Zinssätzen - zu verzinsen.
Darlehensverpflichtungen dürfen maximal zum Safe Haven Zinssatz plus des gleichen Spreads analog den Darlehen in Schweizer Franken verzinst werden. Wie dargelegt, beträgt der Spread beispielsweise für Betriebskredite bis CHF 1 Mio. 2.25%, ab CHF 1 Mio. 0,5%. Demnach beträgt der maximale Zinssatz auf Betriebskrediten auf Eurodarlehen 4.75%, ab Gegenwert von CHF 1 Mio. beträgt der maximale Zinssatz auf Betriebskrediten in Euro 3%.
Höhere Zinsen aufgrund des Drittvergleichs können grundsätzlich geltend gemacht werden. Jedoch muss in jedem Fall auch der geschäftsmässig begründete Nachweis erbracht werden, weshalb keine Verpflichtung in tiefer verzinslichem Schweizer Franken eingegangen wurde.