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Verrechnungspreise – Grundlagenpapier der Steuerverwaltung

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Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, wonach Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen denselben Bedingungen folgen sollten, die auch zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart würden. Der Schweizer Gesetzgeber hat keine speziellen Gesetze zu Verrechnungspreisen erlassen. Der Fremdvergleichsgrundsatz wird jedoch auf Grundlage verschiedener Bestimmungen in den Steuergesetzen umgesetzt.

Der Fremdvergleichsgrundsatz wird in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen erläutert. Obwohl nicht rechtlich bindend, beziehen sich die Schweizer Steuerbehörden und Gerichte auf diese und wenden sie als Quelle für die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes an.

Kürzlich hat die Schweizerische Steuerkonferenz, der alle kantonalen Steuerverwaltungen und auch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) angehören, erstmals ein umfassendes Grundlagenpapier zum Thema Verrechnungspreise publiziert.

Basierend auf den OECD-Verrechnungspreisleitlinien wird auf die Themen Vergleichbarkeitsanalyse, immaterielle Werte, konzerninterne Dienstleistungen und Finanztransaktionen eingegangen. Weiter befasst sich die Publikation mit dem Fremdvergleichsgrundsatz im schweizerischen Steuerrecht und im grenzüberschreitenden Verhältnis sowie den verschiedenen Methoden zur Bestimmung von Verrechnungspreisen. Darüber hinaus werden die Dokumentationspflichten sowie Verfahrensaspekte im Zusammenhang mit der Primärberichtigung und Gegenberichtigung abgehandelt. Es ist festzuhalten, dass sich die Publikation auf die Behandlung der Gewinn- und Verrechnungssteuer beschränkt.

Das von den Steuerbehörden veröffentlichte Papier zum Thema Verrechnungspreise bestätigt die Anwendung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien als Auslegungshilfe sowie den zunehmenden Fokus der Schweizer Steuerbehörden auf Verrechnungspreisfragen. Der Austausch von Waren und Dienstleistungen im Konzernverhältnis wirft diverse steuerliche Fragen auf, welche es im konkreten Fall zu klären gibt.

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