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Mittelflüsse innerhalb eines Gemeinwesens sind keine Subventionen

Dr. Matthias Hofer
Von:
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Das Bundesgericht hat in zwei neueren Entscheiden klargestellt, dass Mittelflüsse innerhalb desselben Gemeinwesens nicht als Subventionen zu qualifizieren sind. Auf Basis dieser Entscheide sollten Gemeinwesen prüfen, wie solche Mittelflüsse bei ihnen mehrwertsteuerlich behandelt werden und welche Auswirkungen diese neue mehrwertsteuerliche Qualifikation auf ihre autonomen Dienststellen haben könnte.

Die autonomen Dienststellen erfüllen öffentliche Aufgaben, die ihnen übertragen wurden und können dabei auch unternehmerische Tätigkeiten im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes erbringen. Daher sind einige autonome Dienststellen mehrwertsteuerlich registriert und verfügen über eine Mehrwertsteuernummer. Typische Beispiele für autonome Dienststellen, die unternehmerische Leistungen erbringen, sind die Abfallentsorgung, Wasser- und Abwasseraufbereitung, Sportanlagen, Parkierungsanlagen und viele mehr. Gemeinwesen definieren ihre autonomen Dienststellen üblicherweise über das Rechnungswesen.

Es liegt im ureigenen verfassungsmässigen Interesse der Gemeinwesen, sich mit ihrer Mehrwertsteuersituation auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass sie ihre Mittel effizient zugunsten der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben einsetzen und keine unnötigen mehrwertsteuerlichen Verluste erleiden. Bislang mussten mehrwertsteuerlich registrierte autonome Dienststellen ihren Vorsteuerabzug kürzen, wenn sie gewisse Mittelflüsse aus dem Gemeinwesen erhalten haben. Diese Vorsteuerkürzungen stellten betriebswirtschaftliche Kosten dar und verteuerten die erbrachten Leistungen. Aufgrund der neuen Rechtsprechung könnten solche Kürzungen jedoch möglicherweise nicht mehr erforderlich sein.

Vor diesem Hintergrund stellen sich für Gemeinwesen insbesondere folgende zentrale Fragen:

  • Dürfen bestimmte mehrwertsteuerlich registrierte autonome Dienststellen künftig auf eine Vorsteuerkürzung verzichten?
  • Können bestimmte mehrwertsteuerlich registrierte autonome Dienststellen rückwirkend vorgenommene Vorsteuerkürzungen rückgängig machen?
  • Lohnt es sich für bestimmte autonome Dienststellen, sich neu für die Mehrwertsteuer zu registrieren?
  • Lohnt sich für bestimmte autonome Dienststellen ein Wechsel von der Pauschalsatzmethode zur effektiven Methode?
  • Welchen Einfluss hat der Finanzausgleich auf Vorsteuerkürzungen?

Wir bei Grant Thornton Schweiz/Liechtenstein stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei diesen und weiteren Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Weitere Informationen

BGer v. 22.11.2022, 2C_2/2022
BGer v. 3.4.2023, 9C_736/2022