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Ausländische Quellensteuern in Liechtenstein

Anrechnung ausländischer Quellensteuern in Liechtenstein

Steuerpflichtige mit ausländischen Wertschriften können sich einen Teil der ausländischen Quellensteuern in Liechtenstein anrechnen lassen und so ihre Steuerlast reduzieren. Die Steuerverordnung wurde per 1. 1. 2018 angepasst und enthält diesbezüglich nun detailliertere Regelungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und wie die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern funktioniert.