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Rückforderung der CH-Verrechnungssteuer aus Liechtenstein

Rückforderung der schweizerischen Verrechnungssteuer aus Liechtenstein

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft. Erstmals kann nun 2018 die Schweizer Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen mit Fälligkeit ab 1. Januar 2017 von Personen und Unternehmen in Liechtenstein teilweise oder vollständig zurückgefordert werden.