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Neue Regeln bei Verrechnungspreisen in Liechtenstein

Neue Regeln zur Dokumentation von Verrechnungspreisen in Liechtenstein

Per 1. Januar 2018 wurde die Steuerverordnung angepasst, um die Dokumentationsanforderungen für Transaktionen mit Nahestehenden zu konkretisieren. Unternehmen, die zur Dokumentation der Verrechnungspreise verpflichtet sind und diese nicht fristgerecht vorweisen können riskieren, dass Aufwände steuerlich nicht anerkannt werden oder dass Erträge für Steuerzwecke aufgerechnet werden.