article banner
Audit/Advisory Financial Services

FINIG und FIDLEG

Per 1. Januar 2020 sind das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Präzisiert wurden sie durch Verordnungen, welche der Bundesrat am 6. November 2019 publizierte. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen, die für Vermögensverwalter gelten, sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die neuen regulatorischen Vorgaben effizient umzusetzen.