AUDIT FINANCIAL SERVICES
FINIG und FIDLEG
Per 1. Januar 2020 traten das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Präzisiert werden sie durch Verordnungen, welche der Bundesrat am 6. November 2019 publizierte. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Vermögensverwalter sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Was gilt es für Sie als Vermögensverwalter dabei zu beachten?