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Lohngleichheit – Analyse per Ende Juni 2021
2018 hat das Parlament eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) verabschiedet, welches Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Das revidierte GIG trat per 1. Juli 2020 in Kraft. Bis spätestens Ende Juni 2021 muss diese Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und innerhalb eines Jahres von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.