Tax
Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit Säule 3a
Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind, können im Jahr 2024 maximal CHF 7‘056 in die Säule 3a einzahlen. Der einbezahlte Betrag kann in der Steuererklärung 2024 vom Einkommen abgezogen werden. Erwerbstätige, welche keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen, der Höchstbetrag beträgt CHF 35'280. Eine Einzahlung kann bisher nur im entsprechenden Kalenderjahr erfolgen, rückwirkende Einzahlungen nach Ablauf des Kalenderjahres sind nicht möglich.